
Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind. Es regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wird. Es legt auch den Umfang fest, in dessen Rahmen man die fremden Angelegenheiten regeln kann.Diese Situation kann nicht nur aufgrund einer Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall, in dessen Folge die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig wird.
Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Sie sollten aber nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass sie nur in Ihrem Sinne handeln wird. Sie können auch mehrere Personen bevollmächtigen, wie zum Beispiel Ihre Kinder.
Nachfolgend finden Sie wichtige Dokumente vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als PDF-Datei zum herunterladen:
Broschüre „Betreuungsrecht“
Formular „Vorsorgevollmacht“
Formular „Konto- und Depotvollmacht“
Betreuungsverfügung
Haben Sie keine wirksame Vollmacht erteilt und es tritt der Fall ein, dass Sie Ihre Angelegenheit ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können, bestellt das Gericht einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin.
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer bzw. die Betreuerin, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird. Die Betreuungsverfügung kann auch mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden und würde dann zur Geltung kommen, wenn die Vorsorgevollmacht – aus welchen Gründen auch immer – nicht wirksam ist.
Nachfolgend finden Sie das Formular für die Betreuungsverfügung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als PDF-Datei zum herunterladen:
Formular „Betreuungsverfügung“
Patientenverfügung
Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.
Nachfolgend finden Sie wichtige Dokumente vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als PDF-Datei zum herunterladen:
Broschüre „Patientenverfügung“
Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung
Rechtsanwälte für Betreuungs- und Pflegerecht:
Benötigen Sie rechtliche Hilfe zum Betreuungs- und Pflegerecht oder suchen Sie einen rechtlichen Betreuer, der Ihre Interessen vertritt, finden Sie nachfolgend Rechtsanwälte, die sich auf das Thema spezialisiert haben.
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