
Ein Todesfall in der Familie ist meist Anlass, sich Gedanken zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht oder ob man seine Vermögensnachfolge auf andere Weise geregelt haben möchte.
In diesem Zusammenhang stellen sich viele Frage: Wer wird in meinem Fall gesetzlicher Erbe? Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte? Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen? Welche steuerlichen Belastungen können auf die Erben zukommen?
Will man sicher gehen, dass der Letzte Wille realisiert wird und der Nachlass nach eigenen Vorstellungen vererbt wird, sollte man frühzeitig ein Testament oder einen Erbvertrag abfassen. Dieses kann schriftlich und in Eigenregie veranlasst werden, oder ein Notar beurkundet den Letzten Willen und hinterlegt das Testament beim Amtsgericht.
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Ohne Testament tritt im Falle des Todes die gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzliche Erben sind die Verwandten und der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner. Das Gesetz teilt die Verwandten zunächst in Ordnungen ein:
- Erste Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel, Urenkel usw.
- Zweite Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also seine Geschwister, Neffen, Nichten, Großneffen, Großnichten usw.
- Dritte Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
- Vierte Ordnung: Die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
War der Erblasser bei seinem Tod verheiratet, erbt auch der Ehegatte. Ob Verwandte neben dem Ehegatten erben und wenn ja, in welcher Höhe, ermittelt sich wie folgt:
Zunächst ist die Erbquote des überlebenden Ehegatten zu ermitteln. Das restliche Erbe teilen sich die Verwandten. Die Höhe der Erbquote des Ehegatten hängt zum einen von dem Güterstand der Ehegatten ab, zum anderen davon, zu welcher Ordnung die Verwandten des Erblassers gehören.
Testament oder Erbvertrag?
Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag? Im Testament wird lediglich festgelegt, wie der Nachlass unter den Erben verteilt wird. Ein Erbvertrag ist wesentlich umfangreicher und ist ein gegenseitig verpflichtender Vertrag zwischen Erblasser und Erben. Das heißt, der Erblasser erhält als Gegenleistung zum Beispiel Unterstützung bei der Pflege oder beim Wohnraum o.ä. Der Erbvertrag muss im Beisein aller Vertragsparteien notariell beurkundet werden und kann nur persönlich vom Erblasser geschlossen werden.
Ob es sinnvoller ist, statt einem Testament einen Erbvertrag zu machen, hängt von der jeweiligen individuellen Lebenssituation des Erblassers ab. Hier sollte der Rat eines Rechtsanwaltes für Erbrecht eingeholt werden, da er den Einzelfall betrachten und beurteilen kann. Berliner Rechtsanwälte für Erbrecht finden Sie weiter unten.
Pflichtteil
Unabhängig davon, ob ein Testament verfasst wurde bzw. wer im Testament begünstigt wird, steht dem Ehegatten und den Kindern ein gesetzlicher Pflichtteil zu. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der Werte von dem, was der Erbe im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erhält. Im Zweifelsfall sollte man sich anwaltliche Unterstützung einholen.
Steuerliche Vorteile
Der Gesetzgeber hat seit Anfang 2009 neue Steuerregeln festgelegt und begünstigen seitdem Erben und dies unabhängig von der Steuerklasse. Die Steuerfreibeträge können alle zehn Jahre wieder geltend gemacht werden. Ein Vermögen bis zu einer Summe von bis zu 400.000 Euro kann somit steuerfrei an das Kind übertragen werden.
Wenn die Eltern sterben, können die Kinder die Immobilie steuerfrei erben und auch den Hausrat (max. 41 Tsd. Euro) oder Werte wie ein Auto (max. 12 Tsd. Euro) steuerfrei übernehmen
Sind die Steuerfreibeträge jedoch ausgeschöpft, werden höhere Steuern fällig. Hierbei hilft nur eine langfristige Planung für die Steuereinsparungen. Wer auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte einen Fachanwalt für Erbrecht, einen Notar oder Steuerberater zu Rate ziehen.
Wer richtig plant, kann auch durch Schenkungen Steuern einsparen, denn Schenkungen werden steuerlich ähnlich begünstigt wie Erbvermögen. Man muss jedoch innerhalb einer Frist von drei Monaten das zuständige Finanzamt informieren, außer wenn feststeht, dass keine Steuer bezüglich der Schenkung anfallen wird. Schenkungen müssen vertraglich festgelegt und von einem Notar beurkundet werden. Bei der Schenkung von einer Immobilie oder einem Grundstück muss dies im Grundbuch eingetragen werden.
Rechtsanwälte für Erbrecht:
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht von Rechtsanwälten in Berlin, die sich auf Erbrecht spezialisiert haben.
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